So wird unsere Aufgabe im Schulgesetz (Paragraph 83/3) des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschrieben:
''Der Kreis- oder Stadtschülerrat berät Angelegenheiten, die für die Schüler der Schulen des
jeweiligen Gebietes von besonderer Bedeutung sind. Er hat darauf zu achten, dass die Belange aller
im Gebiet vorhandenen Schularten angemessen berücksichtigt werden. Die Schulträger und
zuständigen Schulaufsichtsbehörden unterrichten den Kreis- oder Stadtschülerrat rechtzeitig über alle
Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für die Schüler.
Wir, der KSR Rostock, finden aber, dass unsere Aufgabe nicht nur einzig und allein darin besteht, dass wir ständigen Kontakt mit den Schulen halten und Kontakt mit den Delegierten unseres Kreischülerrates halten. Wir möten uns beispielsweise auch dafür einsetzen, dass die Schüler unseres Kreises über ihre Rechte und Pflichten in der Schule aufgeklärt sind. Dies erreichen wir zum Beispiel, indem wir regelmässig an Seminaren des LSR M-V teilnehmen. Auch die Interessen der Schüler unseres Kreises möchten wir gezielt vertreten. Dies tun wir ebenfalls regelmässig im Schul- und Sportausschuss der Hansestadt Rostock. Dort können wir die Informationen beispielsweise an unserem Landrat, unserer Schuldezernatin, den Landtagsabgeordneten und dem Kreiselternrat weiterleiten.